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20.09.2011
Problem: Kostenübernahme
Art der Beeinträchtigung: keine Beeinträchtigung
Pflegestufe:
Antworten: 3
Lösung: Gelöst
Wird in Wien auch das Pflegegeld bei der Auszahlun...
Wird in Wien auch das Pflegegeld bei der Auszahlung des Mindesteinkommens gegengerechnet?
Lösungsvorschlag 195
In Wien wird die Mindestsicherung für arbeitsunfähige Personen (Vormals Dauerleistung) an volljährige Menschen ausbezahlt, die eine Bestätigung des Amtsarztes über eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 12 Monaten haben.
Das Einkommen der Eltern wird nicht gerechnet, Pflegegeld und Familienbeihilfe nich berücksichtigt.
Das heißt in Wien wird Mindessicherung für arbeitsunfähige Personen 14 mal ausbezahlt , zusätzlich zu Pflegegeld und Familienbeihilfe. In Wien funktioniert es relativ gut, es gibt manchmal Sachbearbeiter in den Sozialzentren, die nicht wissen, dass das Einkommen der Eltern nicht relevant ist. Sonst habe ich ganz gute Rückmeldungen. Wien hat hier aber auch schon eine lange Erfahrung und die MA 40 gibt der Lebenhilfe Wien sehr gute und schnelle Auskünfte. Sie sind sehr kooperativ.
Lösungsvorschlag 196
In Wien dürfen bei der Bemessung von Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung Leistungen Dritter (Unterhalt) berücksichtigt werden, nicht aber Pflegegeld und Familienbeihilfe (Abs 3). Gem. Art. 10 Abs 4 der Vereinbarung sind dies Mindeststandards 12x pro Jahr zu gewährleisten. Das Wiener Mindestsicherungsgesetz sieht volljährige Personen, die auf die Dauer von mindestens einem Jahr arbeitsunfähig sind als eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn sie mit den Eltern im gemeinsamen Haushalt wohnen (§ 7 Abs 2 Z 5), dh die Unterhaltsleistung der Eltern wird bei der Beurteilung, ob ein Anspruch auf Mindestsicherung besteht, nicht berücksichtigt. Gem. § 8 Abs 3 ist den genannten Personen auch eine Sonderzahlung im Mai und im Oktober in der Höhe des Mindeststandards zuzuerkennen.
Lösungsvorschlag 197
Der FSW behält sich 30 % des Pflegegeldes ein, sollte die Person eine Werkstatt- Tagesstruktur besuchen.
Die Mindessicherung fällt bei betreuten Wohnen (Wohnhaus oder WG) völlig weg, die Bewohner bekommen ein Taschengeld von mindestens 157,24 Euro.
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