Mutter beantragt für 18jährige Tochter m...
Mutter beantragt für 18jährige Tochter mit Pflegestufe 7 das Mindesteinkommen (Arbeitsunfähigkeit).
Der Antrag wurde abgelehnt!
In Wien würde die Tochter auf jedenfall die Mindestsicherung für arbeitsunfähige Personen 14 mal im Jahr ausbezahlt bekommen.
Ist das in NÖ anders?
Lösungsvorschlag 193
Beim Sammeln der Beiträge und auch Anrufe komme ich leider zum Ergebnis, dass es in NÖ keine Mindestsicherung für arbeitsunfähige Personen, (vormals Dauerleistung in Wien) gibt.
Leider wurde mir auch noch keine neutrale Ansprechstelle oder Elternvereinigung in NÖ genannt, wo sich die Ratsuchenden hinwenden könnten, bzw auch gemeisam etwas dagegen unternehmen könnten.
Die betroffene Mutter schreibt jetzt einen Einwand und wartet das Ergebnis ab.
Lösungsvorschlag 194
Leider gibt es in NÖ derzeit tatsächlich eine Berücksichtigung des Bezugs von Pflegegeld bei der Bemessung der Mindestsicherung!!! Das NÖ Mindestsicherungsgesetz sieht vor, dass bei der Bemessung der Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung das Einkommen und Vermögen der Hilfe suchenden Person zu berücksichtigen ist, wobei als Einkommen alle Einkünfte gelten, die der Hilfe suchenden Person tatsächlich zufließen (§ 6 Abs 1 und 2 NÖ MSG); die Verordnung über die Berücksichtigung von Eigenmitteln sieht vor, dass Leistungen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz dann anzurechnen sind, wenn sie für den Hilfe Suchenden selbst gewährt werden (§ 2 Abs 1 Z 4). Leider ist es also tatsächlich so, dass in NÖ der Bezug von Pflegegeld angerechnet wird! In Wien sieht das anders aus!!!