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172 Einzelfallgeschichten gefunden.

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Neue Einzelfallgeschichte

20.09.2011

Problem: Kostenübernahme
Art der Beeinträchtigung: Körperliche Beeinträchtigung
Pflegestufe:
Antworten: 3
Lösung: Keine Rückmeldung

Kind mit zerealer Fibrose muss in Kindergarten vol...

Kind mit zerealer Fibrose muss in Kindergarten vollen Essensbeitrag zahlen, obwohl es sehr oft für längere Zeit krank ist bzw. auch Spitalsaufenthalte hat.

Lösungsvorschlag 173

Der Essensbeitrag ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Wien unter II. Tarifbestimmungen und Zahlungsmodalitäten genau geregelt.Mit der Unterschrift auf der Vereinbarung werden diese zur Kenntnis genommen.Grund: das Essen wird 2 Wochen vorher auf die Anzahl der Kinder bestellt.Es kann - was äußerst selten vorkommt- das bezahlte Essen vom Kindergarten abgeholt werden.Einen Tipp gebe ich immer den Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen:Manchmal ist es absehbar, dass ein Kind nach einem Krankenhausaufenthalt noch zuhause bleibt, dann sollte Eltern in Kindergarten melden, dass das Kind jetzt z.Bsp 4 Wochen fehlt - damit können zumindest die letzten 2 Wochen gut geschrieben werden. Ich weiß, es ist nicht oft abschätzbar, wie lange das Kind krank ist.Hat sich meist gut bewährt.Mehr kann ich dir leider auch nicht sagen.

Lösungsvorschlag 172

Mutter soll mit der Bestätigung des AKH dass das Kind im Krankenhaus war zur der für sie zuständigen MA 10 direkt gehen. Normalerweise lassen sie mit sich reden, und es ist dann meistens eine Lösung die für beide Seiten Akzeptabel ist zu finden. Des Weiteren kann die Mutter den Jahresbeitrag ja bei der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) absetzen.

Lösungsvorschlag 174

In den Geschäftsbedingungen der MA 10 zu Kinderkrippen und Kindergärten heißt es: „Bleibt ein Kind für die Dauer von ganzen Kalenderwochen (Montag – Freitag) dem Kindergarten entschuldigt fern, wird der Essensbeitrag aliquot gutgeschrieben und bei einer der nächsten Vorschreibungen des Essensbeitrages berücksichtigt.Die Meldung der Abwesenheit muss jedoch mindestens zwei Wochen im Voraus erfolgen, andernfalls ist der Essensbeitrag zu entrichten. Bei Abwesenheit eines Kindes an einzelnen Tagen bzw. bei unvorhersehbarem Fernbleiben (z.B. Krankheit) findet keine Refundierung statt. In diesem Fall kann das Essen im Kindergarten abgeholt werden.Wenn ein Kind während der Weihnachtsferien (24. Dezember bis 6. Jänner) den Kindergarten nicht besucht, ist für den Monat Dezember nur der halbe vorgeschriebene Essensbeitrag zu bezahlen. Die Meldung der Abwesenheit in den Weihnachtsferienmuss jedoch spätestens in der Kalenderwoche 48 erfolgen, andernfalls ist der gesamte vorgeschriebene Essensbeitrag zu entrichten. Bei Abwesenheit eines Kindes an einzelnen Tagen bzw. bei unvorhersehbarem Fernbleiben (z.B. Krankheit) findet keine Refundierung statt. D.h. ich nehme an, es gelten die Geschäftsbedingungen, auf die sich die MA 10 bezieht.Menschlich gesehen, absolut nicht vertretbar und nachvollziehbar! (Macht einen Unterschied, ob ein Kind fünf Tage wegen einer Grippe zu Hause ist oder wegen einer chronischen Erkrankung immer wieder ins Krankenhaus muss).

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