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172 Einzelfallgeschichten gefunden.

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Neue Einzelfallgeschichte

13.03.2018

Problem: Sonstiges
Art der Beeinträchtigung: Körperliche Beeinträchtigung
Pflegestufe: Keine Angabe
Antworten: 2
Lösung: Keine Rückmeldung

Hallo, unser Sohn ist mit der Dandy Walker Fehlbil...

Hallo, unser Sohn ist mit der Dandy Walker Fehlbildung auf die Welt gekommen (Zyste im Kleinhirn), er ist jetzt 5 Jahre alt und sitzt derzeit im Rollstuhl. Im September 2019 wird er in die Schule gehen. Nun haben wir den Entschluss getroffen für die Familie einen Assistenzhund anzuschaffen, alle Bedingungen sind dafür bereits erfüllt, lediglich das Thema Schule ist in diesem Bezug noch offen, denn ein Assistenzhund der unseren Sohn nicht mit zur Schule begleiten darf ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Wir haben bereits mit dem BMFB und dem Stadtschulrat Kontakt aufgenommen, die reine Anwesenheit des Hundes ist nicht das Thema, aber unser Sohn wird nicht die Betreuung des Hundes in der Schule übernehmen können. Daher sind wir auf der Suche nach Personen die bereits Erfahrung mit dem Thema gemacht haben um sich austauschen zu können und Argumente für diese Situation sammeln zu können.

Lösungsvorschlag 628

lieber papa, geben sie uns bitte auch bescheid, ob die hernalser schule willig war :-) lg irene p

Lösungsvorschlag 664

Auch , wenn der Einzelfall schon älter ist so möchte ich doch gerne antworten. Für alle Fragen, einen Assistenzhund betreffend ist das Messerli-Institut zuständig. Die Tel. Nr. ist i Internet zu finden auf den Seiten der Vet. Med. Einfach anrufen und einen Termin ausmachen, die Zuständigen dort sind sehr nett und fachkundig. Allgemein muss ich aber sagen, dass die Wahrscheinlichkeit , dass ein so junges Kind den Hund mitnehmen darf sehr gering sind. Auch Assistenzhunde sind Hunde mit hündischen Eigenschaften und arttypischen Bedürfnissen. Irgendwer muss die Verantwortung übernehmen, wenn der Hund mit dem Kind mitgeht und irgendwer muss ihn auch kontrollieren . Eine Lehrerin wird das nicht können zusätzlich zu ihren Aufgaben und die Schule wird die Verantwortung auch in Hinblick auf die Schadenshaftung falls was mit dem Hund passieren sollte nicht tragen wollen. Hunde für so junge Kinder werden immer als Teil eines Triadenteams ausgebildet, wobei ein Elternteil (welches die Verantwortung für den Hund trägt), der Hund (ausgebildeter , geprüfter Assistenzhund) und das Kind Mitglieder dieses Teams sind. Alle zusammen müssen eine Prüfung positiv absolvieren, ansonsten schaut es mit den Zutrittsrechten schlecht aus, bzw. kann man sie nicht einfordern. Abgesehen davon ist es für den Hund wichtig, dass er die Zeit in der das Kind in der Schule ist als Ruhezeit zur Verfügung hat. Die Nacht ist zu wenig , besonders dann, wenn er auch diese Zeit mit dem Kind verbringt. Hunde haben ein großes Ruhebedürfnis, das ca. 17 Stunden täglich beträgt. Assistenzhunde können für ein behindertes Kind eine große Bereicherung darstellen, das darf aber nicht zu Lasten des Hundes gehen denn dann wird es tierschutzrelevant.
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