Unsere Tochter hat seit Mai 2015 Diabetes Typ1. Se...
Unsere Tochter hat seit Mai 2015 Diabetes Typ1. Seit Oktober hat sie eine Insulinpumpe in Verbindung mit einem Funkblutzuckermessgerät. Leider wird von der OÖ-GKK nur 1 BZ-Funkmessgerät bezahlt. Wir haben Jahre vor der Kranken eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen. Zu den Leistungen dieser Versicherung zählt unter anderem auch eine Pauschale von 150 EUR im Jahr für Heil- und Hilfsmittel. Wir haben ein zusätzliche Blutzuckermessgerät für die Schule angeschafft im Glauben, dass es sich hierbei um ein Heil- und Hilfsmittel handelt. Die privat Krankenversicherung weigert sich jedoch, Blutzuckermessgeräte als Heil- und Hilfsmittel anzuerkennen. Wir haben unseren Rechtsanwalt damit beauftragt, dieses Problem über die Rechtsschutzversicherung zu lösen. Jetzt stellt sich aber heraus, dass die Rechtschutzversicherung den Fall nicht übernehmen wird, da zum Zeitpunkt der Erstdiagnose der Bestandteil Versicherungsvertragsstreitigkeiten noch nicht inkludiert war. Zwischenzeitlich haben wir die Versicherung gewechselt und der Bestandteil Versicherungsvertragsstreitigkeiten wurde mitaufgenommen. Für die Versicherung gilt aber als Schadensdatum jetzt die Erstmanifestation und nicht das Datum der “Nichtzahlung” – Ablehnung. Kann das wirklich sein, dass unsere Tochter zukünftig von keiner Versicherung in Sachen Versicherungsvertragsstreitigkeiten vertreten wir? Wer definiert Heil- und Hilfsmittel privater Krankenzusatzversicherungen?
Lösungsvorschlag 590
Liebe Familie
alles klar- es ging aus der ersten Mail an mich nicht hervor, dass es sich um ein Funkgerät handelt. dieses wird derzeit von den Kassen noch nicht übernommen - in Wien schafft es unsere diabetologin, die alle unsere kinder betreut ,allerdings trotzdem :-)
ein normales bz gerät ( auch zwei) bekommt man oft auch von der jeweiligen firma geschenkt, die dann von dern fortlaufenden verschreibungen der streiferl lebt.
Trotzdem handelt es sich gernerll um ein Heil- u Hilfsmittel, und dass eine Zusatzversicherung das nicht übernimmt, ist nicht zu verstehen. zur not habe ich auch noch einen speziellen anwalt, der vielleicht weiterhelfen kann - zu finden auch auf der lobby hp unter links oder schreiben sie mir noch eine mail. lg irene p
Lösungsvorschlag 591
Ich verstehe das Problem nicht. Ein Blutzuckermessgerät kostet vielleicht 30, 40 Euro.... - die erhöhte Familienbeihilfe kann doch auch dazu verwendet werden, zusätzliche Kosten, die durch die Erkrankung entstehen, zu decken.
Hier gleich einen Anwalt einzuschalten finde ich etwas übertrieben.
Sorry, das ist meine Meinung dazu,
Lösungsvorschlag 594
liebe familie, habe gestern mit der kinderbeauftragten des österreichischen diabetesverbands gesprochen. sie rät von der verwendung eines zweiten funkgerätes ab, da nicht zielführend: es sollten alle daten gesammelt auf einem gerät sein. ein normales reserveersatzgerät kann jederzeit gratis organisiert werden, ein zweites funkgerät wird die kasse bestimmt nicht überehmen. lg irene p