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Unser 9jähriger Sohn benötigt eine „Integrationshilfe“ für die 4. Klasse VS aufgrund von ADHS und Asperger Syndrom. Er braucht die Person für ausgewählte Stunden, wie Werken, Lehrausgänge, Schularbeiten, etc. also nicht den gesamten Unterricht. Nicht nur er würde davon profitieren, sondern alle Beteiligten (Lehrerin und Klassenkameraden). Da wir in NÖ wohnen (1 km von der Landesgrenze entfernt), er aber die VS in Kobersdorf / Burgenland / Bezirk Oberpullendorf besucht, schiebt jeder die Zuständigkeit von sich. Im Burgenland wird die Integrationshilfe bei der BH beantragt, in NÖ beim Schulrat; dort heißt diese Position „Stützkraft“ (andere Länder, andere Sitten). Problempunkt sind die anfallenden Kosten, denn die Burgenländer zahlen nur für ein Kind mit ordentlichen Wohnsitz im Burgenland. Der NÖ Schulrat (Baden) beruft sich darauf, dass der Schulerhalter zuständig wäre. (hier vermisse ich Transparenz und einheitliches Prozedere) Seit nunmehr 2 Monaten dreht sich die Sache im Kreis. Der VS-Besuch bei uns in Schwarzenbach ist aufgrund seiner Erkrankung nicht möglich, da unsere VS einklassig geführt wird (alle 4 Schulstufen in einem Raum). Die Sonderschule im NÖ-Nachbarort ist wegen zu geringer Kinderanzahl (0-1) ab dem nächsten Schuljahr Geschichte. Wir möchten unseren Sohn höchstwahrscheinlich auch in Kobersdorf in die Mittelschule geben (gewohntes Umfeld + Leute). An den üblichen offiziellen Stellen sind wir gescheitert. Als Grenzfall fällt man scheinbar durch den Rost. Wo können wir uns noch hinwenden ??