Mutter benötigt für ihre bald 15jäh...
Mutter benötigt für ihre bald 15jährige Tochter ab neuem Schuljahr (2011/12) einen neuen Hortplatz/würde gerne den bisherigen Platz behalten.
Ohne Nachmittagsbetreuung kann sie ihren Beruf nicht mehr weiter ausüben, auf den sie aber als Alleinerzieherin angewiesen ist.
MA 10 erteilt Ablehnung mit dem Hinweis, dass Hort grundsätzlich nur für Volksschule, Integrationsplätze bis 12, maximal jedoch bis 14 zur Verfügung gestellt werden können.
Mutter sucht weiter nach Lösung, nachdem auch Schreiben an Stadtrat Oxonitsch erfolglos war.