Mutter muss hohen Selbstbehalt für Rehab zahl...
Mutter muss hohen Selbstbehalt für Rehab zahlen, da Kind bei Kindesvater mit höherem Einkommen mitversichert ist.
Laut MA 40 kann die Tochter nicht bei Mutter als Mindestsicherungsempfängerin mitversichert werden.
Mutter sucht nun Möglichkeit, von Selbstbehalt befreit zu werden.
Lösungsvorschlag 28
Nach zahlreichen Hürdenläufen ist es nun doch möglich, das Kind bei der Mutter mitzuversichern! Es gilt hier, sich nicht abwimmeln zu lassen und gegenüber der MA 40 und GKK auf seinem Recht zu beharren! Das Kind darf IMMER wahlweise bei Vater oder Mutter mitversichert werden. Nachdem die Mitversicherung des Kindes bei der Mutter (WGKK) nun erfolgte, entfiel der Selbstbehalt für Rehab zur Gänze!