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172 Einzelfallgeschichten gefunden.

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Neue Einzelfallgeschichte

02.04.2014

Problem: Betreuung Kiga
Art der Beeinträchtigung: Wahrnehmungsstörungen
Pflegestufe: Keine Angabe
Antworten: 2
Lösung: Keine Rückmeldung

Hallo, ich brauche eine rechtliche Auskunft zum An...

Hallo, ich brauche eine rechtliche Auskunft zum Ansuchen auf einen Integrationsplatz im Kindergarten NÖ. Mein Sohn ist 5 Jahre und hat Wahrnehmungsstörungen mit hochgradigem Verdacht auf frühkindlichen Autismus. Ab September möchte ich ihn gerne im Hinblick auf die Schule als Integrationskind anmelden. Der Kindergarten meinte, dass bei der Anmeldung folgende Daten ans Gemeindeamt weitergehen: Name UND Diagnose. Wir sind eine kleine Gemeinde und da ich mir nicht sicher bin, ob sich die Mitarbeiterinnen im Gemeindeamt auch zu 100% der Verschwiegenheit verpflichtet fühlen möchte ich nicht, dass die Diagnose weitergegeben wird. Einerseits ist sie bei uns noch nicht sicher andererseits geht es die Gemeinde nichts an. Es reicht doch, wenn der Kindergarten den Bedarf anmeldet (Stützkraft ja/nein; für wie viele Stunden, etc.), oder? Außerdem hat mir der Kindergarten gesagt, dass keine Informationen an die Schule weitergehen, warum dann an die Gemeinde? Nur weil sie finanziert? Wo ist da der Schutz des Kindes? Ich möchte ein Gespräch im Kindergarten diesbezüglich führen, mich jedoch im vor hinein erkundigen wie die Rechtslage ist. Kann ich darauf bestehen, dass die Diagnose nicht weitergegeben wird? Vielen lieben DANK.

Lösungsvorschlag 440

liebe familie, ich habe mich jetzt erkundigt. zuerst ein wesentlicher unterschied: auf schule gibt es einen rechtsanspruch, auf kindergarten nicht. wirklich zwingen kann sie zur bekanntgabe der diagnose niemand, aber dann haben sie auch nciht die gewähr, einen entsprechenden platz zu bekommen. spätestens in der schule ist die diagnose unumgänglich, da eine psychologin ja aufgrund dieser eine einschätzung machen muss, sonst bekommen sie gar keinen i-platz. ein i-platz ist ein schutz fürs kind und außerdem der garant dafür,dass die gruppe kleiner ist, der betreuungsschlüssel größer und dass im bedarfsfall nciht nur einen stützkraft, sondern auch eventuell eine sonderpädagogin zur verfügung steht. es sind natürlich alle eingeweihnten zu stillschweigen verpflichtet. für fragen steht auch unser anwalt dr messner zur verfügung, link ist auf der hp. ich hoffe, ich konnte ihnen weiterhelfen. lg irene p

Lösungsvorschlag 441

Es ist eine schwierige Situation, weil in einem kleinen Ort natürlich jeder jeden kennt. Die Gemeinde wird vmtl. die Stützkraft finanzieren, und daher den Nachweis der Notwendigkeit (Diagnose) als Basis benötigen. Gemeindemitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Man kann ja z.B. auch keine Informationen über Baupläne erhalten (ausgenommen in einem kurzen Zeitfenster als Anrainer bei Bauansuchen). Ich würde weniger Sorge haben, dass vom Gemeindeamt etwas „nach aussen“ dringt. Viel eher wird im Kindergarten „getratscht“ oder von anderen Eltern etwas weitergegeben, würde ich meinen…..
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